Ist man endlich in der gesetzlichen Krankenkasse versichert oder war es bereits – gibt es ebenfalls häufig Beratungsbedarf.
Und auch hier sind es die speziellen Fragen und Fälle, die viel Geld kosten und manchmal auch die Gesundheit.
Wir widmen uns Themen wie etwa folgenden:
Sie ziehen alternative Heilungsmethoden immer oder immer wieder mal vor? Welche Krankenkasse ist dann die richtige für sie? Die Leistungen sind nicht im einschlägigen Leistungskatalog vermerkt. Doch Sie möchten mitbestimmen, wie Sie Ihre Gesundheit pflegen. Wir beraten. Immerhin, fünf Prozent darf der Leistungskatalog der Krankenkassen vom vorgegebenen abweichen. Einige Krankenkassen nutzen diesen Spielraum und ermöglichen mehr, als man zunächst denkt. Wir helfen die richtige Kasse für Sie zu finden.
Was tun im Falle sogenannter „Zwittersysteme“. Wenn die Gatten im Berufsleben unterschiedlich versichert waren. Ein Beispiel: Der Gatte war als Beamter privatversichert, die Gattin in der privaten Wirtschaft gesetzlich versichert . Im Rentenalter verstirbt der Eine, der Andere wird zum Pflegefall. Das Beantragen von Pflegerenten wäre sehr schwierig, da es sich um verschiedene System handelt. Hier leisten wir Hilfestellung. Die Krankenkassen sind hier nicht sehr versiert. Denn für sie spielt es keine Rolle.
Das Beispiel: Ein Arbeitnehmer nimmt eine neue Stelle auf. Er wird versichert. In der EU ist es üblich, dass über die Löhne der Sozialversicherungsträger am 24. eines jeden Monats die Beiträge abführt. Ab dann gilt genau genommen erst der Versicherungsschutz. Doch der Arbeitnehmer fällt am 10. desselben Monats, also vor Eintritt des Versicherungsschutzes von der Leiter. Der Zoll will sein Versicherungskärtchen sehen. Doch das hat der Arbeitnehmer nicht, weil er es ja noch nicht hat. Kommt es hart auf hart – wird der Arbeitnehmer sogar wegen Schwarzarbeit belangt.